Etwas älter: Männerquote ist verfassungswidrig
Gut, die Webseite »FrauenSicht« lässt jetzt keine großen Hoffnungen auf faires Abwägen aufkommen. Aber ich hab jetzt kein wirklich valides Argument im Artikel gefunden, das nicht auf vagen Behauptungen basiert. Männer dürfen halt nicht bevorzugt werden, wenn sie unterrepräsentiert sind, weil sie als Gruppe im Gegensatz zu Frauen nicht strukturell benachteiligt würden. Aha. Hier der Artikel aus dem Jahr 2018 zu den bevorzugten Einstellungen von Staatsanwälten in Hamburg.
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